8676 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Februar 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 und das Marktordnungs-Überleitungsgesetz geändert werden

 

Im Antragsjahr 2012 wird die Verarbeitungsbeihilfe für Trockenfutter in die einheitliche Betriebsprämie einbezogen, wobei sich der für die Entkoppelung im Mitgliedstaat zur Verfügung stehende Betrag aus der in den Jahren 2006 bis 2008 den österreichischen Trockenfutterunternehmen durchschnittlich gewährten Beihilfe errechnet hat. Ein nicht unbedeutender Teil von zur Trocknung bestimmtem Futter wurde von österreichischen Landwirten in andere Mitgliedstaaten zur Trocknung geliefert. Bei Zuteilung des für Österreich zur Verfügung stehenden Entkoppelungsbetrags an alle betroffenen österreichischen Landwirte könnte die einzelbetriebliche Zuteilung damit nur im halben Ausmaß der bisherigen Beihilfenhöhe erfolgen. Landwirte mit Betriebssitz außerhalb Österreichs haben für die in Österreich bewirtschafteten Futterflächen keine Zahlungsansprüche zugeteilt erhalten, während österreichische Landwirte in angrenzenden (das Regionalmodell anwendenden) EU-Mitgliedstaaten mit den ihnen dort zugeteilten Zahlungsansprüchen die einheitliche Betriebsprämie erhalten. Die Bodenschätzungsdaten dienen auch für die Abwicklung einzelner Maßnahmen der gemeinsamen Agrarpolitik als Grundlage. Mit der Heranziehung der kleinsten flächenmäßigen Einheit (Grundstücksanteil am Feldstück) als Referenzparzelle ergeben sich Schwierigkeiten bei der Abwicklung und auch beim Erreichen der EU rechtlich festgelegten Qualitätskriterien. Einzelne EU-Rechtsvorschriften, die dem MOG 2007 zugrunde liegen, wurden zwischenzeitig neuerlassen.

Die Verarbeitungsbeihilfe für Trockenfutter soll etwa in Höhe der bisherigen Verarbeitungsbeihilfe und auch für Betriebsinhaber, deren Futter in anderen Mitgliedstaaten getrocknet wurde, in die einheitliche Betriebsprämie einbezogen werden. Für Betriebsinhaber mit Betriebssitz außerhalb Österreichs sollen Zahlungsansprüche für die in Österreichbewirtschafteten Flächen zugeteilt werden können. Einheitliche Verwendung der Daten der Bodenschätzung durch die Verwaltungsstellen des Bundes im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik im Rahmen der jeweils gesetzlich übertragenen Aufgaben. Die Referenzparzelle soll mittels Verordnung praxistauglicher und den EU-Qualitätskriterien entsprechend festgelegt werden können. Die Verweise auf EU-Rechtsgrundlagen im MOG 2007 sollen aus Kohärenzgründen aktualisiert und an die neue EU-Vertragsrechtslage angepasst werden.

 

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13.März 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Friedrich Hensler.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Ferdinand Tiefnig, Friedrich Hensler und Robert Zehentner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Friedrich Hensler gewählt.

 

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 03 13

                               Friedrich Hensler                                                              Martin Preineder

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender