8682 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Februar 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urlaubsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Renate Csörgits, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen eingebracht und steht im Zusammenhang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 22. April 2010 in der Rechtssache C-486/08, das besagt, dass das einschlägige Unionsrecht einer nationalen Bestimmung wie § 60 Satz 3 des Gesetzes vom 8. November 2000 über das Dienstrecht der Vertragsbediensteten des Landes Tirol in seiner bis zum 1. Februar 2009 geltenden Fassung (Tiroler Landes-Vertragsbedienstetengesetz) entgegensteht, nach der Bedienstete, die ihren Anspruch auf Elternurlaub (Karenz) von zwei Jahren in Anspruch nehmen, im Anschluss an diesen Elternurlaub (Karenz) Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub verlieren, die sie im Jahr vor der Geburt des Kindes erworben haben.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird den einschlägigen Unionsbestimmungen zum Elternurlaub Rechnung getragen, deren Zweck darin besteht, zu verhindern, dass aus dem Arbeitsverhältnis abgeleitete Rechte, die die Bediensteten erworben haben oder dabei sind zu erwerben und über die sie zum Zeitpunkt des Antritts eines Elternurlaubs verfügen, verloren gehen oder verkürzt werden.

Mit dem Beschluss des Nationalrates wird daher gewährleistet, dass sich die Bediensteten im Anschluss an den Elternurlaub im Hinblick auf diese Rechte in derselben Situation befinden wie vor diesem Urlaub.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. März 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Juliane Lugsteiner.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Christian Jachs und Monika Mühlwerth.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Juliane Lugsteiner gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 03 13

                              Juliane Lugsteiner                                                             Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender