8687 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Bewertungsgesetz 1955, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über eine Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, das Stabilitätsabgabegesetz, das Bausparkassengesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden (1. Stabilitätsgesetz 2012 – 1. StabG 2012)

Österreich ist der Finanz- und Wirtschaftskrise im europäischen Vergleich wirksam entgegengetreten. Es ist gelungen, die Beschäftigung auf hohem Niveau zu halten, den Wirtschaftsstandort zu stützen und die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum zu erhalten. Die Folge dieser notwendigen Maßnahmen war eine gestiegene Staatsschuldenquote und ein höheres Maastricht-Defizit. Daher ist es nun an der Zeit, den Weg der Budgetkonsolidierung weiter zu gehen.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden eine Reihe von Strukturmaßnahmen gesetzt, die den Staatshaushalt nachhaltig entlasten sollen („Konsolidierungspaket 2012 bis 2016“). Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht daher Reformen insbesondere in den Bereichen Publizistikförderung und im Bereich des Abgabenrechts vor.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. März 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, Dr. Angelika Winzig, Mag. Gerald Klug, Edgar Mayer, Reinhard Todt und mit beratender Stimme Bundesrat Marco Schreuder sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder, der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. März 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 03 30

                                 Michael Lampel                                                                   Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender