8691 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das Verschwindenlassen von Personen ein Mittel staatlicher Repression ist, das in den verschiedensten Erscheinungsformen auftritt und in der Regel eine Vielzahl von Menschenrechten verletzt. Die Praxis des Verschwindenlassens ist nach wie vor weit verbreitet und hat insbesondere im weltweiten Kampf gegen den Terrorismus und im Umgang mit Terrorismusverdächtigen neue Aktualität gewonnen.

Das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen schließt eine Lücke in der Liste der international geächteten Taten, indem es die Vertragsstaaten insbesonders verpflichtet, das Verschwindenlassen unter Strafe zu stellen und hinsichtlich der Opfer Wiedergutmachung und Entschädigung vorzusehen. Den Familien der Opfer wird ein eigenes Informationsrecht zugstanden. Hinsichtlich der internationalen Zusammenarbeit sind Regelungen zu Auslieferung, Rechtshilfe und der Begründung von Gerichtsbarkeit nach dem Grundsatz der stellvertretenden Strafrechtspflege enthalten. Außerdem wird, wie bei menschenrechtlichen Verträgen der Vereinten Nationen üblich, ein Kontrollmechanismus durch die Einrichtung eines Ausschusses über das Verschwindenlassen eingeführt.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundzumachen sind.

 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. April 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Kainz.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Muna Duzdar, Georg Keuschnigg und Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Kainz gewählt.


Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 04 11

                                Christoph Kainz                                                                 Günther Köberl

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender