8693 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Anti-Korruptionsakademie (IACA) über den Amtssitz der Internationalen Anti-Korruptionsakademie in Österreich

Die Internationale Anti-Korruptionsakademie (IACA) entstand am 8. März 2011 mit Inkrafttreten des Übereinkommens zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als internationale Organisation, dem Österreich als Gründungspartei angehört. Durch die Ansiedlung der Akademie in Österreich und deren Kooperation mit anderen in Wien angesiedelten Organisationen, wie dem United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC), konnte eine weitere Stärkung der internationalen Rolle des Raums Wien als Standort internationaler Institutionen insbesondere im Bereich der internationalen Verbrechensbekämpfung erzielt werden. Das Gründungsabkommen sieht in seinem Art. XIV den Abschluss eines Amtssitzabkommens mit der Republik Österreich vor. Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird der Akademie insbesondere die Unverletzlichkeit ihres Amtssitzes, die Befreiung von der Gerichtsbarkeit, die Unverletzlichkeit der Archive und die Befreiung von Steuern und Zöllen in dem im Abkommen vorgesehen Umfang gewährt. Weiters werden die Privilegien und Immunitäten der Mitarbeiter der Akademie und ihres Dekans, der Mitglieder des Gouverneursrates, des Internationalen Leitenden Beirates und des Internationalen Akademischen Beirates sowie der amtlichen Besucher geregelt.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. April 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Kainz.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Ewald Lindinger, Stefan Schennach, Georg Keuschnigg und Cornelia Michalke sowie mit beratender Stimme Bundesrat Marco Schreuder.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Kainz gewählt.


Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2012 04 11

                                Christoph Kainz                                                                 Günther Köberl

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender