8696 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2012 betreffend Abkommen über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens unterzeichnet in Brüssel am 15. Dezember 1950 (Weltzollorganisation) und die Änderung des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens

Der Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens (früher Brüsseler Rat, heute inoffiziell kurz Weltzollorganisation) wurde 1952 durch das gegenständliche Abkommen (BGBl. Nr. 165/1955) errichtet. Ihm gehören heute weltweit 176 Staaten als Mitglieder an, darunter auch Österreich, das bereits im Jänner 1953 beigetreten ist und schon an der ersten Tagung des Zollrates teilgenommen hat.

Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird mittels dem vorliegenden Abkommen eine internationale Organisation eingerichtet. Das Abkommen besteht aus einem Hauptteil und einem Anhang; dieser enthält Bestimmungen über rechtliche Befugnisse, Privilegien und Immunitäten des Rates und bildet einen integralen Bestandteil des Abkommens.

Das Abkommen ist in französischer und englischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

Weiters wird mittels des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates die von der Weltzollorganisation geänderte Gründungskonvention angenommen.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Abkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. April 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Mag. Reinhard Pisec.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 04 11

                                 Michael Lampel                                                                    Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender