8703 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Privatschulgesetz und das Religionsunterrichtsgesetz geändert werden

Das primäre Ziel der im gegenständlichen Beschluss beinhalteten umfangreichen Novellierung ist die Überführung der so genannten Neuen Mittelschule ins Regelschulwesen. Diese neue Schulform, die seit 2008/09 als Modellversuch geführt wird, wird schrittweise ab 2012/13 bis zu Beginn des Schuljahres 2018/19 an die Stelle der Hauptschule treten. Die Neue Mittelschule schließt als vierjähriger Bildungsgang an die 4. Stufe der Volksschule an und bietet eine breite Palette an individuellen Fördermöglichkeiten, wie etwa den Einsatz von Förder- und Leistungskursen, Maßnahmen der Individualisierung und Förderung (z.B. auch Begabungs- und Begabtenförderung), die temporäre Bildung von Schülergruppen und Teamteaching. Jede Schule hat die Möglichkeit, autonom zu entscheiden, welche organisatorische Differenzierungsmaßnahme am angemessensten erscheint.

Im konkreten enthält die SchOG-Novelle die organisationsrechtliche Verankerung der Neuen Mittelschule sowie Übertrittsbestimmungen in andere Schularten. Die für die Neue Mittelschule spezifischen Bestimmungen zu Unterricht, Leistungsfeststellung und -beurteilung, Zeugnis, Differenzierung usw. werden im SchUG geregelt. Weitere vorwiegend redaktionelle Änderungen finden sich im Schulpflichtgesetz, im Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, im Schulzeitgesetz 1985, im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz, im Bildungsdokumentationsgesetz, in den Minderheitenschulgesetzen für das Burgenland und für Kärnten, im Privatschulgesetz und im Religionsunterrichtsgesetz

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. April 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Grimling.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Franz Wenger, Christian Füller, Notburga Astleitner, Johann Schweigkofler, Monika Mühlwerth und Günther Köberl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Grimling gewählt.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 04 11

                              Elisabeth Grimling                                                            Monika Mühlwerth

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende