8707 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend Übereinkommen über Computerkriminalität

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das Übereinkommen einerseits materielle Straftatbestände enthält, welche von den Unterzeichnerstaaten ins nationale Recht umzusetzen sind, andererseits umfangreiche strafprozessuale Vorschriften, die der Durchsetzung des Strafanspruchs dienen. Die strafbaren Tatbestände des Übereinkommens umfassen zum Beispiel den unbefugten Zugang zu einem Computersystem (sog. „Hacking“), die Fälschung von Computerdaten sowie bestimmte Handlungen in Zusammenhang mit Kinderpornographie und Urheberrechtsverstöße. Zur Verfolgung von Verstößen gegen das Übereinkommen und anderer mittels eines Computersystems begangener Verstöße sind spezielle Befugnisse der zuständigen Behörden (u.a. umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten, Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten, Erhebung von Verkehrs- und Inhaltsdaten in Echtzeit) vorgesehen. Mit der Schaffung von harmonisierten Regelungen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit werden insbesondere der Auslieferungs- und Rechtshilfeverkehr im Hinblick auf das Erfordernis der beiderseitigen Strafbarkeit erleichtert.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG beschlossen, dass die Artikel 1 bis 22 und 35 bis 48 dieses Staatsvertrages durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen sind.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand weiters beschlossen, dass gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG die französische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundzumachen ist.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. April 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Füller.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Stefan Schennach und Georg Keuschnigg.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Füller gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG die Artikel 1 bis 22 und 35 bis 48 des gegenständlichen Staatsvertrages durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 04 11

                                Christian Füller                                                               Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende