8708 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Baurechtsgesetz, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Grundbuchs-Novelle 2012 – GB-Nov 2012)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass einige Aspekte des geltenden Grundbuchsrechts einen verstärkten IT-Einsatz bei der Erstellung und Übermittlung von Anträgen und Entscheidungen im Grundbuchsverfahren erschweren. Dies trifft insbesondere auf die Anmerkung der Rangordnung, bei der die Antragstellung derzeit in beglaubigter Form erfolgen muss, sowie auf die Zweistufigkeit des Verfahrens zur Begründung eines Baurechts zu. Außerdem bestehen zu manchen Fragen des geltenden Grundbuchsrechts Auslegungsschwierigkeiten.

Mit diversen, jeweils punktuellen Regelungen werden die Einsatzmöglichkeiten der IT im Grundbuchsverfahren daher ausgeweitet und einige bisher umstrittene grundbuchsrechtliche Fragen einer eindeutigen Lösung zugeführt.

 

Der gegenständliche Beschluss beinhaltet folgende Regelungsschwerpunkte:

 

-       die Möglichkeit einer – vom Grundbuchsgesuch losgelösten – „Rangordnungserklärung“,

-       die Einführung einer Rangordnung zugunsten einer namentlich genannten Person (Namensrangordnung),

-       Klarstellungen beim Verbesserungsauftrag im Grundbuchsverfahren sowie bei der Kumulierung,

-       die Einschränkung der Kumulierungsmöglichkeit bei Liegenschaften, an denen Wohnungseigentum begründet ist,

-       die Möglichkeit eines Verzichts auf Zustellungen,

-       die Ausweitung der Definition gegenstandsloser Eintragungen,

-       die Einschränkung der Zuständigkeit des Eisenbahngerichts,

-       die Einführung einer gebührenfreien Berichtigungsmöglichkeit von Namensschreibweisen mit – im Grundbuch bislang nicht darstellbaren – diakritischen Zeichen,

-       die Abschaffung der Zweistufigkeit des Verfahrens zur Begründung eines Baurechts,

-       die erleichterte Berichtigung von Miteigentumsanteilen im Wohnungseigentumsrecht und

-       die Änderung von Eintragungen, die noch auf Schilling oder andere „Altwährungen“ lauten.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. April 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Füller.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Hermann Brückl und Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Füller gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 04 11

                                Christian Füller                                                               Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende