8717 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unfalluntersuchungsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Seilbahngesetz 2003 sowie das Schifffahrtsgesetz geändert werden

In Rahmen eines Audits der International Civil Aviation Organization (ICAO) wurden Verbesserungspotentiale im österreichischen Rechtssystem hinsichtlich der Untersuchung von Flugunfällen festgestellt. Außerdem wurde auf europäischer Ebene die Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 94/56/EG über die Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt geschaffen.

Mit vorliegendem Gesetzesbeschluss werden Forderungen der ICAO umgesetzt und Durchführungsbestimmungen zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 geschaffen. Die Bestimmungen über die Sicherheitsuntersuchung in den Bereichen Schiene, Schifffahrt und Seilbahnen werden, soweit erforderlich an diese Weiterentwicklung im Gemeinschaftsrecht angepasst. Gleichzeitig werden die Erfahrungen, wie sie seit der Anwendung des Unfalluntersuchungsgesetzes beginnend mit 1.1.2006 gemacht werden konnten, umgesetzt. Hier sollen insbesondere Regelungen, die sich in der Vergangenheit als unpraktikabel erwiesen haben, beseitigt und eine Vereinfachung in der Organisationsstruktur erreicht werden.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. Mai 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Anneliese Junker, Gerd Krusche und Franz Wenger.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Mai 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 05 02

                                 Wolfgang Beer                                                                      Karl Boden

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender