8725 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend ein Bundesgesetz über das Arzneibuch (Arzneibuchgesetz 2012 - ABG 2012)

Das geltende Arzneibuchgesetz ist im Jahr 1980 in Kraft getreten und enthält Vorschriften, die mit den später beschlossenen arzneimittel- und apothekenrechtlichen Regelungen nicht übereinstimmen.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates kommt es einerseits zu einer materiellen und formellen Anpassung der Bestimmungen, andererseits erfolgt eine Sanierung der europarechtlich bedenklichen Vorgabe betreffend die Veröffentlichung des Europäischen Arzneibuchs und des Österreichischen Arzneibuchs.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. Mai 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Friedrich Hensler.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Juliane Lugsteiner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Friedrich Hensler gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Mai 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 05 02

                               Friedrich Hensler                                                         Martina Diesner-Wais

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende