8726 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, damit Ärzte/-innen und Krankenanstalten ihrer Meldepflicht nach diesem Bundesgesetz nicht nur in der bisher vorgesehenen schriftlichen Form, sondern auch elektronisch durch Dateneingabe in das Register anzeigepflichtiger Krankheiten nachkommen können. Die bisher vorgesehenen Übermittlungswege bleiben als Alternative bestehen.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates auch die nach der Verordnung betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten 2009, BGBl. II Nr. 359/2009, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 359/2011, anzeigepflichtigen Erkrankungen bereits im Epidemiegesetz selbst angeführt und die soeben erwähnte Verordnung wird formell aufgehoben. Inhaltlich tritt dadurch keine Änderung ein.

Bund, Ländern, Städten und Gemeinden entstehen keine neuen Vollzugskosten, vielmehr wird es auf Grund der elektronischen Meldung direkt in das Register – je nach Nutzung dieser neuen Möglichkeit – zu einer Entlastung kommen, da die Dateneingabe bei den Bezirksverwaltungsbehörden in diesen Fällen entfallen wird.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. Mai 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Friedrich Reisinger.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Gerd Krusche, Johanna Köberl und Friedrich Hensler sowie die Ausschussvorsitzende Martina Diesner-Wais.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Friedrich Reisinger gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Mai 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 05 02

                             Friedrich Reisinger                                                       Martina Diesner-Wais

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende