8727 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird

EU-Richtlinien machen eine Änderung des Bäderhygienegesetzes erforderlich.

Um sicherstellen zu können, dass der Öffentlichkeit während der Badesaison bestimmte Informationen an leicht zugänglicher Stelle in nächster Nähe jedes Badegewässers zur Verfügung stehen, ist es erforderlich, dass die vom Landeshauptmann herangezogenen Organe und/oder Sachverständigen die den Badegewässern anliegenden Grundstücke betreten und die erforderlichen Maßnahmen (wie Aufstellen von Informationstafeln, deren Wartung, Anbringen und Aktualisierung von Informationen) vornehmen.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird eine entsprechende Duldungspflicht der über diese Grundstücke hinsichtlich des Zutritts zum Baden Verfügungsberechtigten verankert. Die Verfügungsberechtigten dürfen die Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit in keiner Weise behindern. Nach Möglichkeit soll im Einvernehmen mit dem/den Verfügungsberechtigten vorgegangen werden.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates erfolgen weiters Konkretisierungen, die eine Beschleunigung der Beurteilung eines Antrags gemäß Paragraph 15 Abs. 3 ff auf Zulassung eines Überprüfungsbetriebs ermöglichen.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. Mai 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Friedrich Reisinger.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Gerd Krusche, Johanna Köberl, Elisabeth Greiderer, Friedrich Hensler und Josef Steinkogler sowie aufgrund eines einstimmigen Beschlusses mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez, PMM.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Friedrich Reisinger gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Mai 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 05 02

                             Friedrich Reisinger                                                       Martina Diesner-Wais

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende