8732 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den ORF-Jahresbericht 2011 gemäß § 7 ORF-Gesetz (III-463-BR/2012 d.B.)

Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Berichtszeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2011. Auf den folgenden Seiten wird die Erfüllung der oben genannten Aufträge dargelegt: Kapitel 2 beschäftigt sich mit der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags in den Radio- und Fernsehprogrammen des ORF, im ORF TELETEXT und auf den Internetseiten des ORF. Im Kapitel Radio erfolgt eine weitere Differenzierung nach den einzelnen Radioangeboten des ORF. Das Kapitel Fernsehen ist nach Themenbereichen gegliedert (Information, Kultur / Religion, Wissenschaft / Bildung / Lebenshilfe, Sport, Unterhaltung, Kinder). In eigenen Kapiteln werden bundesweit ausgestrahlte ORF-Fernsehprogramme berücksichtigt, die individuelle Interessen der Länder behandeln, weiters Programme, die der Förderung der österreichischen Identität sowie der österreichischen künstlerischen und kreativen Produktion dienen. Ein weiteres Kapitel beschäftigt sich mit dem Nachweis des Angebots anspruchsvoller Sendungen in den Hauptabendprogrammen des ORF-Fernsehens anhand von zwei Musterwochen. Eigene Kapitel widmen sich auch ORF 2 Europe (ORF 2E), dem unverschlüsselten Fernseh- und TELETEXT-Angebot des ORF via Digitalsatellit, sowie ORF III Kultur und Information und SPORT +. In den Kapiteln 2.3 und 2.5 geht es dann um die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags in den Medien Teletext und Internet. Im Kapitel 3 werden die Kooperationen des ORF mit anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern (3sat, ARTE, BR-alpha, ZDF-Theaterkanal) beschrieben sowie Programmschwerpunkte und Höhepunkte des Jahres 2011 angeführt. Kapitel 4 widmet sich dem Anteil europäischer Werke am ORF-Fernsehprogramm.

Eigene Kapitel beschäftigen sich mit dem Angebot des ORF für Volksgruppen, dem Angebot für gehörlose und stark hörbehinderte Menschen sowie dem Angebot für blinde und stark sehbehinderte Menschen. Ein Kapitel ist auch dem Engagement des ORF im Bereich Humanitarian Broadcasting gewidmet. Der Anteil der Finanzmittel der ORF-Landesstudios sowie das Ausmaß der aus kommerzieller Werbung und Patronanzsendungen erzielten Einnahmen werden offengelegt. Schließlich werden Nutzung und Versorgungsgrad der ORF-Radio- und -Fernsehprogramme, des ORF TELETEXT und des ORF-Internetangebots angesprochen. Art und Umfang der kommerziellen Tätigkeiten des Österreichischen Rundfunks und seiner Tochtergesellschaften werden dargestellt und schließlich die Anwendung und Einhaltung der durch das Qualitätssicherungssystem vorgegebenen Kriterien und Verfahren bei der Gestaltung des Inhaltsangebots.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 29. Mai 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Josef Saller gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Mai 2012 den Antrag, den ORF-Jahresbericht 2011 gemäß § 7 ORF-Gesetz (III-463-BR/2012 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2012 05 29

                                    Josef Saller                                                                  Georg Keuschnigg

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender