8733 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Mai 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2012 - Pädagogische Hochschulen)

Mit dem gegenständlichen Beschluss wird – in Reaktion auf den nunmehrigen Hochschulcharakter der Pädagogischen Hochschulen – sichergestellt, dass diese ihre Aufgaben im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften adäquat abdecken können. Es wird ein mehrgliedriges Verwendungsbild für das Lehrpersonal geschaffen, die Dienstpflichten – in Abkehr vom herkömmlichen Lehrerdienstrecht – werden neu festgelegt und die Besoldungsbestimmungen werden vereinfacht.

Demnach wird es für LehrerInnen an den Pädagogischen Hochschulen künftig drei Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen geben, wobei der Zugang zur höchsten Gruppe den Erwerb eines facheinschlägigen Doktorgrads und eine einschlägige wissenschaftliche Tätigkeit voraussetzt. Derartige Positionen können außerdem ausschließlich im Wege eines Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahrens besetzt werden. Weiters werden Bandbreiten für den Unterrichtsumfang, verwendungsspezifische Dienstzeitbestimmungen, spezielle Bestimmungen für Forschungstätigkeit und die Einführung einer Assistenzfunktion geschaffen. Die Besoldung wird vereinfacht und in diesem Zusammenhang eine Dienstzulage, eine Lehrvergütung sowie, im Sinne einer stärkeren Leistungsorientierung, eine Prämienregelung verankert. Insgesamt ist das neue Dienstrecht, wie in den Erläuterungen vermerkt wird, kostenneutral.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 29. Mai 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Mai 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 05 29

                                    Josef Saller                                                                  Georg Keuschnigg

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender