8734 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird es Anwärtern auf eine Betriebspension erlaubt, künftig zwischen verschiedenen Veranlagungsstrategien zu wählen.

Eine Veranlagungs- und Risikogemeinschaft sorgt mit einer garantierten Anfangspension für die nötige Sicherheit. Dazu kommen bessere Informationsrechte und Erleichterungen beim Wechsel zwischen dem Pensionskassensystem und der betrieblichen Kollektivversicherung. Im Betriebspensionsgesetz wird die Unverfallbarkeitsfrist verkürzt, die Möglichkeit variabler Arbeitgeberbeiträge erweitert und Rahmenbedingungen für einen individuellen Wechsel zwischen den Systemen festgelegt.

Weiters beinhaltet der gegenständliche Beschluss des Nationalrates begleitende Maßnahmen im Versicherungsaufsichtsgesetz. Im Betriebspensionsgesetz wird die Möglichkeit erweitert, variable Beiträge/variable Prämien in die Pensionskasse/betriebliche Kollektivversicherung (BKV) einzuzahlen. Erweitert wird auch die Möglichkeit der ArbeitnehmerInnen, für bestimmte Zeiten mit reduziertem Entgeltanspruch die Beiträge zur Pensionskasse oder die Prämien in die BKV unvermindert fortzuzahlen oder die Beitragsleistung der ArbeitgeberIn zu übernehmen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 29. Mai 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, Edgar Mayer, Dr. Angelika Winzig und Sonja Zwazl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Mai 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 05 29

                                 Michael Lampel                                                                 Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender