8742 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Landesverteidigungsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 und das Waffengesetz 1996 geändert werden

Durch die Änderung des Wehrgesetzes wird auf den Umstand, dass bei Schießveranstaltungen des Bundesheeres mitunter auch ressortexterne Gäste vielfach von der Möglichkeit Gebrauch machen, Waffen und Ausrüstungen des Bundesheeres zu besichtigen und unter Anleitung von geschultem Personal auch zu bedienen, reagiert. Dies hat in der Vergangenheit immer wieder rechtliche Unklarheiten aufgeworfen, zumal es sich bei den Waffen um Kriegsmaterial handelte. Ein Sondertatbestand im Wehrgesetz wird daher nun klarstellen, dass bei Schießveranstaltungen des Bundesheeres die einschränkenden waffenrechtlichen Bestimmungen nicht zur Anwendung kommen. Eine in dem Beschluss ebenfalls enthaltene Änderung des Waffengesetzes wiederum schafft einen rechtlichen Rahmen für die Deaktivierung von Schusswaffen.

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Juni 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Füller.

Mit Stimmeneinhelligkeit wurde beschlossen, Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme den Verhandlungen beizuziehen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Ewald Lindinger, Walter Temmel und Karl Petritz.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Füller gewählt.

Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Juni 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 06 26

                                Christian Füller                                                                 Wolfgang Beer

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender