8743 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Paßgesetz 1992 geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Schaffung einer klaren Regelung, welchen Personen bzw. Personengruppen Diplomatenpässe auszustellen sind, zum Ziel.

Durch eine Änderung des § 6 Paßgesetz 1992 werden die Personen bzw. Personengruppen, für die Diplomatenpässe auszustellen sind, taxativ im Gesetz aufgezählt. Dabei wird an die aktive Tätigkeit für die Republik Österreich gegenüber dem Ausland angeknüpft. Nach der alten Rechtslage ausgestellte Diplomatenpässe, die nun nicht mehr auszustellen wären, verlieren nach drei Monaten ihre Gültigkeit.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Juni 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Köberl.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Christoph Kainz und Franz Perhab sowie mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez, PMM.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Köberl gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Juni 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 06 26

                                 Günther Köberl                                                                    Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender