8744 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2012 betreffend Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

Österreich ist Vertragspartei des 1992 im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) beschlossenen Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (BGBl. Nr. 578/1996). Das Übereinkommen  wurde im Jahr 2003 für den Beitritt auch außerhalb der UNECE-Region gelegener Staaten geöffnet. Für diese Öffnung bestand Bedarf aufgrund des steigenden Interesses an der Arbeit des Übereinkommens und zur Einbindung von Drittstaaten, die Flusseinzugsgebiete mit UNECE-Staaten teilen.

Mit Beschluss III/1 vom 28. November 2003 haben die Vertragsparteien des Übereinkommens beschlossen, die Art. 25 und 26 des Übereinkommens zu ändern, um den Beitritt von außerhalb der UNECE-Region gelegenen Staaten zu ermöglichen. Alle Staaten, die zu diesem Zeitpunkt Vertragspartei des Übereinkommens waren, müssen diese Änderung annehmen, damit sie in Kraft treten kann.

Mit der Änderung sind keine weiteren finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG die französische und die russische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kundzumachen sind.

 

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Juni 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

Mit einstimmigem Beschluss wurde Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme zu den Verhandlungen beigezogen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Walter Temmel und Martin Preineder.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Juni 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 06 26

                               Ferdinand Tiefnig                                                              Martin Preineder

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender