8750 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Juni 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption geändert werden (Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 - KorrStrÄG 2012

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass mit dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009 Amtsträger in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung aufgenommen und damit das passive und aktive Personalschutzprinzip insofern erweitert wurden, als damit auch im Ausland begangene strafbare Handlungen von und gegen österreichische Amtsträger, die nicht ohnehin auch Beamte sind, unabhängig von der Strafbarkeit im Tatortstaat von den österreichischen Strafgesetzen erfasst werden. Bereits mit dem StRÄG 2008 waren die Tatbestände des 22. Abschnitts des Besonderen Teils des StGB als solche im Hinblick auf das Zusatzprotokoll zum Europarats-Strafrechtsübereinkommen über Korruption grundsätzlich auf Schiedsrichter ausgeweitet worden. Nun soll auch bei der inländischen Gerichtsbarkeit dieser Schritt nachvollzogen und österreichische Schiedsrichter auch insofern österreichischen Amtsträgern gleichgestellt werden. Im Ergebnis wird damit auch einer Empfehlung der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) Rechnung getragen.

Mit dem gegenständlichen Beschluss wird nunmehr die aktive und passive Bestechung inländischer Abgeordneter im vollen Umfang, wie bei allen anderen Amtsträgern strafbar. Dies geschieht durch entsprechende Anpassungen einerseits der Abgeordnetendefinition im § 74 Abs. 1 sowie andererseits auch der Tatbestände der §§ 305 und 307a.

Hinsichtlich des Tatbestands des "Anfütterns" gilt darüber hinaus, dass die Gewährung eines nicht geringfügigen Vorteils unter Strafe gestellt wird, wenn sie darauf abzielt, den Amtsträger wohlwollend zu stimmen und dadurch seine Tätigkeit zu beeinflussen.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 28. Juni 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Füller.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Füller gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Juni 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 06 28

                                Christian Füller                                                               Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende