8768 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Luftfahrtgesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz und das Luftfahrtgesetz geändert werden, dient der Verfahrensvereinfachung sowie der Lösung von Vollzugsproblemen und begegnet einem EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichtbeteiligung von NGOs im Feststellungsverfahren.

Weiters beinhaltet der gegenständliche Beschluss des Nationalrates Sonderregelungen für Städtebauvorhaben und eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Förderung von Schiefergas. Im Luftfahrtgesetz werden Enteignungen bei Flughafen-Projekten in Anlehnung an das Bundesstraßengesetz geregelt.

Mit der Schaffung eines Überprüfungsantrags oder einer Beschwerdemöglichkeit für anerkannte Umweltorganisationen bei negativen UVP-Feststellungsentscheidungen soll eine Klage der EU-Kommission beim EuGH abgewendet werden.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Klaus Konrad.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Johann Ertl, Franz Wenger und Martina Diesner-Wais sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Klaus Konrad gewählt.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 07 17

                                   Klaus Konrad                                                                   Werner Stadler

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender