8769 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien über soziale Sicherheit

Nach der Teilung der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien in Serbien und Montenegro wurde im Verhältnis zu Serbien zunächst das „alte“ Abkommen zwischen Österreich und der Bundesrepublik Jugoslawien (Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Jugoslawien über soziale Sicherheit vom 5. Juni 1998, BGBl. III Nr. 100/2002) pragmatisch weiterangewendet. Die Republik Serbien war aber daran interessiert, dieses durch ein neues Abkommen zu ersetzen.

Durch das dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegende Abkommen wird der bisherige Schutz im Bereich der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung mit im Wesentlichen gleichem materiellrechtlichen Inhalt aufrechterhalten, in formaler Hinsicht aber gleichzeitig an die anderen von Österreich in den letzten Jahren geschlossenen Abkommen über soziale Sicherheit angepasst.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Juliane Lugsteiner.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Franz Pirolt sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Juliane Lugsteiner gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 07 17

                              Juliane Lugsteiner                                                             Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender