8771 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird

Die Finanzausgleichspartner sind im Rahmen der Vereinbarung über einen neuen Österreichischen Stabilitätspakt übereingekommen, die laufende Finanzausgleichsperiode um ein Jahr, sohin bis Ende 2014, zu verlängern. Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die Verlängerung der Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung – analog zum zeitlichen Geltungsbereich des FAG 2008 – zum Inhalt.

Die Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende 2014 bedingt auch, dass die Bedeckung der für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung erforderlichen Mittel zwischen dem Bund und den Ländern bis Ende 2014 im Verhältnis von 60 vH Bund zu 40 vH Land zu erfolgen hat.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Juliane Lugsteiner.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Christian Jachs und Franz Pirolt sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Juliane Lugsteiner gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 07 17

                              Juliane Lugsteiner                                                             Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender