8772 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger, Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 13. Juni 2012 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Die Pensionsanpassung für das Jahr 2008 erfolgte im Rahmen des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 101/2007 und wurde wie folgt vorgenommen:

         1) Der Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende PensionsbezieherInnen wurde um 21 € auf 747 € erhöht; der Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehepaare wurde um rund 29 € auf 1 120 € erhöht.

         2) Pensionen bis zur Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes wurden um 1,7 %, also mit dem Anpassungsfaktor auf Grund des Verbraucherpreisindex, erhöht.

         3) Im Übrigen wurden die Pensionen sozial gestaffelt erhöht:

Betrug die Pensionsleistung über 746,99 € bis zu 1 050 €, so belief sich die Erhöhung auf 21 € monatlich; betrug die Leistung mehr als 1 050 € und höchstens 1 700 €, so wurde sie um 2 % angepasst. Ab 1 700 € wurde die prozentuelle Erhöhung linear auf 1,7 % abgeschmolzen und ab 2 161,50 € gebührte ein Fixbetrag in der Höhe von 36,75 € monatlich.

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 20. Oktober 2011, C123/10, Brachner, entschieden, dass in der Anpassung der Pensionen unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz im Rahmen der Pensionsanpassung 2008 mit (nur) 1,7 % im Vergleich zur außerordentlichen Erhöhung anderer Pensionen die Möglichkeit einer verbotenen Diskriminierung der Frauen nach der Richtlinie 79/7/EWG liegen kann, wenn in der in Betracht kommenden Gruppe von Pensionsbezieher/innen wesentlich mehr Frauen als Männer betroffen sind.

In Umsetzung dieses Urteils hat der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass tatsächlich eine Diskriminierung vorliegt und für die betroffenen Personen die Pensionsanpassung 2008 daher 2,81 % betragen müsste (OGH 6.12.2011, 10 ObS 129/11k).

Um den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes Rechnung zu tragen, soll nunmehr gesetzlich geregelt werden, dass Pensionen, die am 1. Jänner 2008 niedriger waren als der Einzelrichtsatz für die Ausgleichszulage (das sind 747 €) und nicht schon auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung mit einem höheren Faktor als dem Anpassungsfaktor für das Jahr 2008 vervielfacht wurden, um 1,1 % erhöht werden. Weiters ist vorausgesetzt, dass diese Pensionen aktuell, das heißt am 1. Oktober 2012, bezogen werden und am 1. Jänner 2008 tatsächlich ein Anspruch auf Pensionserhöhung bestand.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Muna Duzdar.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Franz Pirolt.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Muna Duzdar gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 07 17

                              Mag. Muna Duzdar                                                             Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender