8785 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Tierärztekammergesetz erlassen und das Tierärztegesetz geändert wird

Das Berufsbild der Tierärztinnen und Tierärzte hat sich in den letzten Jahrzehnten weitgehend geändert. War in der Vergangenheit die Betreuung von Nutztieren im ländlichen Raum durch einen einzelnen freiberuflich selbständigen Tierarzt prägend, erfolgt heute – im Zusammenhang mit dem Strukturwandel der Landwirtschaft nicht zuletzt in Folge des EU-Beitritts – die Nutztierbetreuung vermehrt durch Praxisgemeinschaften und Großpraxen mit Angestellten. Auf Grund der gestiegenen Bedeutung des Tierschutzes haben Kleintierpraxen ein erweitertes Tätigkeitsfeld erfahren, da auf Grund der geänderten Mensch-Tier-Beziehung in diesem Bereich eine gestiegene Nachfrage nach tierärztlichen Leistungen herrscht. Durch den Fortschritt der Wissenschaft haben sich neue tierärztliche Berufsfelder ergeben (Labordiagnostik, Zoonosenbekämpfung etc.) und durch die Rechtsentwicklung innerhalb der EU werden Tierärztinnen und Tierärzte vermehrt zur Erfüllung amtlicher Aufgaben herangezogen. Hinzu kommt, dass wesentlich häufiger als früher Frauen den tierärztlichen Beruf ergreifen, was – verbunden mit der zunehmenden beruflichen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis – den Berufsstand vor neue Herausforderungen stellt.

Die Österreichische Tierärztekammer, als Selbstverwaltungskörper zur Vertretung und Förderung der Interessen der Tierärzteschaft, ist erst seit September 2002 eine bundeseinheitliche Kammer (bis dahin gab es neun Landeskammern und eine Bundeskammer der Tierärzte), wobei sich in den folgenden Jahren gezeigt hat, dass die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung dieses neuen Modells noch verbesserungsbedürftig sind. Es besteht somit Bedarf nach einer umfassenden Neustrukturierung der Kammerorganisation, die besser als die bisherige Kammerstruktur den Bedürfnissen der angestellten und selbständigen Tierärztinnen und Tierärzte gerecht wird.

Ziele des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates sind

- Trennung von Berufsrecht und Kammerrecht durch Schaffung eines eigenen Tierärztekammergesetzes.

- Neustrukturierung der Kammerorganisation, die besser den Bedürfnissen des geänderten Berufsbildes der Tierärztinnen und Tierärzte gerecht wird.

- Kollektivvertragsfähigkeit der Tierärztekammer auf Arbeitgeberseite.

- Notwendige Anpassungen im Tierärztegesetz.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Greiderer.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Ferdinand Tiefnig und Gerd Krusche.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Greiderer gewählt.

 

 

 

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 07 17

                             Elisabeth Greiderer                                                        Martina Diesner-Wais

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende