8786 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2012 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen

Die intensiven Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich erfordern den Abschluss eines Abkommens über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt nach dem Vorbild des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 21. September 2011 unterzeichneten Abkommens.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird einerseits die Besteuerung von in Österreich bislang noch nicht versteuertem Kapitalvermögen, das sich auf Schweizer Konten befindet, durch Erhebung einer pauschalen Steuer für vergangene Zeiträume abgegolten. Andererseits soll für zukünftige Zeiträume die effektive Besteuerung von in der Schweiz befindlichem Kapitalvermögen durch Erhebung einer Abgeltungssteuer nach dem Vorbild der österreichischen Kapitalertragssteuer durch die Schweizer Kreditinstitute sichergestellt werden.

Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Zehentner.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Robert Zehentner, Mag. Reinhard Pisec, BA und Franz Perhab sowie mit beratender Stimme Bundesrat Marco Schreuder.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Zehentner gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2012 teils mit Stimmenmehrheit, teils mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2012 07 17

                               Robert Zehentner                                                               Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender