8787 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert wird

Die im Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt vorgesehene Einmalzahlung wird als gemeinschaftliche Bundesabgabe eingeordnet und zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden mit dem einheitlichem Schlüssel, sohin im Verhältnis von rund 2/3 Bund und 1/3 Länder und Gemeinden geteilt. Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden somit Ertragsanteile und aufkommensabhängige Transfers an die Länder um 216 Mio. Euro und an die Gemeinden um 118 Mio. Euro erhöht.

Weiters wird mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates Anpassungen an Vereinbarungen, die im neuen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 zwischen Bund, Ländern und Gemeinden getroffen wurden, Rechnung getragen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 07 17

                                 Michael Lampel                                                                 Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender