8789 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2012 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine Transparenzdatenbank

Derzeit wird in Österreich von der öffentlichen Hand eine Vielzahl von Leistungen erbracht, die weder für die Leistungsempfänger noch für die öffentliche Hand transparent sind. Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden daher über das Transparenzportal alle von Bund und Ländern in der Leistungsangebotsdatenbank erfassten Leistungsangebote öffentlich zugänglich gemacht.

Die öffentliche Hand erhält durch die Leistungsangebotsdatenbank die Möglichkeit, die öffentlichen Leistungen nach unterschiedlichen Kriterien systematisch abzufragen und kann mit diesem neuen Instrument die einzelnen Leistungsangebote noch besser aufeinander abstimmen. Die Leistungsangebotsdatenbank ist als Vorstufe für eine auch personenbezogene Daten enthaltende gebietskörperschaftenübergreifende Transparenzdatenbank konzipiert. Sie enthält im ersten Schritt die Leistungsangebote des Bundes und der Länder. Darauf basierend beginnt der Bund personenbezogene Leistungen für Angebote von Bundesleistungen in der Transparenzdatenbank zu erfassen.

Nach einer Evaluierung der Leistungsangebotsdatenbank soll entschieden werden, wie die rechtliche Umsetzung der gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank erfolgen kann.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Zehentner.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA, Robert Zehentner und Michael Lampel sowie mit beratender Stimme Bundesrat Marco Schreuder.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Zehentner gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 07 17

                               Robert Zehentner                                                               Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender