8790 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz, das Börsegesetz 1989, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Richtlinie 2010/73/EU zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, umgesetzt. Es werden Regelungen für die Vereinfachung und Verbesserung der Anwendung der Prospektrichtlinie und der Transparenzrichtlinie geschaffen und damit zum Abbau des Verwaltungsaufwandes beigetragen. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU wird dadurch erhöht.

Im Interesse der Markttransparenz werden weitere Finanzinstrumente in die Veröffentlichungspflicht über das Erreichen, Überschreiten und Unterschreiten relevanter Beteiligungsschwellen an Unternehmen einbezogen, um ein "unbemerktes Anschleichen" an börsennotierte Unternehmen zu verhindern.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht weiters die sofortige Wirksamkeit des Depotbankwechsels bei Kapitalanlage-/Immofonds im Krisenszenario vor.

Die FMA wird ermächtigt, eine Verordnung zu einer rein elektronischen Datenübermittlung an die Aufsicht zu schaffen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 07 17

                                 Michael Lampel                                                                 Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender