8794 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 - TDBG 2012)

Derzeit wird in Österreich von der öffentlichen Hand eine Vielzahl von Leistungen erbracht, die weder für die Leistungsempfänger noch für die öffentliche Hand transparent sind.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden daher Maßnahmen getroffen, mit denen über das Transparenzportal alle in der Leistungsangebotsdatenbank erfassten Leistungsangebote öffentlich zugänglich gemacht werden.

Die öffentliche Hand erhält durch die Leistungsangebotsdatenbank die Möglichkeit, die öffentlichen Leistungen nach unterschiedlichen Kriterien systematisch abzufragen und kann mit diesem neuen Instrument die einzelnen Leistungsangebote noch besser aufeinander abstimmen.

Zusätzlich zur Leistungsangebotsdatenbank werden personenbezogene Leistungen für Angebote von Bundesleistungen in der Transparenzdatenbank erfasst:

 

-       Die Einrichtung eines Transparenzportals soll die von der öffentlichen Hand erhaltenen Leistungen übersichtlich darstellen (Informationszweck).

-       Das Transparenzportal kann dazu verwendet werden, bestimmte Nachweiserfordernisse unkompliziert zu erfüllen (Nachweiszweck).

-       Durch anonymisierte Auswertungen können Leistungen der öffentlichen Hand analysiert werden (Steuerungszweck).

-       Durch die Abfrage von Daten durch abfrageberechtigte Stellen soll die Überprüfbarkeit der Leistungsvoraussetzungen ermöglicht bzw. verbessert werden (Überprüfungszweck).

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Oktober 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Zehentner.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Marco Schreuder und Dr. Angelika Winzig.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Zehentner gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 10 30

                               Robert Zehentner                                                               Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender