8803 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird zum einen die bereits 2008 beschlossene Leiharbeitsrichtlinie der EU umgesetzt, zum anderen der Arbeitnehmerschutz für LeiharbeiterInnen verbessert. Außerdem ist die Einrichtung eines Sozial- und Weiterbildungsfonds für LeiharbeiterInnen geplant.

Konkret wird mit dem gegenständliche Beschluss des Nationalrates die künftige Verpflichtung von Unternehmen festgeschrieben, in Bezug auf wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen keine Unterschiede mehr zwischen dem Stammpersonal und überlassenen Arbeitskräften zu machen. Das gilt nicht nur für die Bezahlung und für Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen, sondern auch für sonstige gewährte Vorteile wie etwa den Zugang zu vergünstigtem Kantinenessen, Beförderungsmitteln und betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen. Außerdem werden die Informationspflichten von Leiharbeitsfirmen und Beschäftigerbetrieben betreffend Arbeitnehmerschutz verstärkt.

Zum Zweck der Förderung von Leiharbeitskräften wird ein "Sozial- und Weiterbildungsfonds" eingerichtet. Er soll ab dem Jahr 2014 Unterstützungsleistungen erbringen und vor allem jenen Leiharbeitskräften zugutekommen, die nicht längerfristig einem Beschäftigerbetrieb überlassen werden, sondern immer wieder "Stehzeiten" haben bzw. von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Gespeist werden soll der Fonds aus Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik und durch Beiträge von Leiharbeitsfirmen, wobei sich letztere am Bruttoentgelt von Leiharbeitskräften orientieren und in den Jahren 2013 bis 2016 stufenweise steigen. Im Endausbau sind 0,8 % der Bruttoentgelte von LeiharbeiterInnen abzuführen, für überlassene Angestellte gilt die Beitragspflicht allerdings erst ab 2017.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Oktober 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Efgani Dönmez, PMM, Franz Pirolt, Mag. Gerald Klug, Mag. Christian Jachs und Friedrich Hensler.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 10 30

                               Monika Kemperle                                                              Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender