8804 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Seniorengesetz geändert wird

In Österreich leben derzeit rund 70.000 ältere Menschen in Alten- und Pflegeheimen. Aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen – z. B. eines höheren Lebensstandards – haben sich das Qualitätsempfinden und die Ansprüche der Bewohnerinnen und Bewohner und ihrer Angehörigen geändert. Konzeptive und kulturelle Entwicklungen in der Altenpflege haben auch in den Heimen zu einem neuen Qualitätsverständnis geführt. Zugleich erfordern Tarifvorgaben ein verstärktes Kostenbewusstsein der Alten- und Pflegeheime. Immer mehr Träger von Alten- und Pflegeheimen in Österreich setzen auf Qualitätsentwicklungsmaßnahmen, um ihre (Dienstleistungs)Qualität laufend bewerten und weiterentwickeln zu können.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden die Voraussetzungen für die Förderung eines einheitlichen, freiwilligen Verfahrens zur externen Bewertung von Alten- und Pflegeheimen, das trotz unterschiedlicher struktureller Gegebenheiten in allen Ländern anwendbar ist und ein besonderes Qualitätsniveau und ein systematisches Bemühen um die größtmögliche individuelle Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner widerspiegelt, geschaffen.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Oktober 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Friedrich Hensler, Efgani Dönmez, PMM, Franz Pirolt, Gregor Hammerl und Mag. Christian Jachs.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 10 30

                               Monika Kemperle                                                              Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender