8813 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

Mit dem vorliegenden Staatsvertrag des Nationalrates wird die Forschungskooperation zwischen Österreich und Albanien auf eine stabile Basis gestellt und die gemeinsame Teilnahme an europäischen und anderen internationalen Forschungsprogrammen stimuliert. Primär geht es um die Finanzierung von Mobilitätskosten im Rahmen gemeinsamer Forschungsprojekte, wobei jährlich ein Betrag von maximal 90.000 € vorgesehen ist. Die Kosten werden aus den Budgetmitteln des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung gedeckt.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B‑VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Oktober 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Anneliese Junker, Stefan Schennach, Ana Blatnik, Mag. Reinhard Pisec, BA und Efgani Dönmez, PMM.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2012 10 30

                            Mag. Klaus Fürlinger                                                               Josef Saller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender