8818 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Gesundheitstelematikgesetz 2012 erlassen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Gentechnikgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden (Elektronische Gesundheitsakte-Gesetz – ELGA-G)

ELGA ist ein Informationssystem, das PatientInnen sowie Spitälern, niedergelassenen ÄrztInnen, Apotheken und Pflegeeinrichtungen einen gesicherten, orts- und zeitunabhängigen Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten (Entlassungsbriefe, Labor- und Röntgenbefunde, Medikamentenverschreibungen) ermöglicht. Die vorhandenen Befunde werden somit – patientenbezogen - gebündelt, unabhängig davon wo diese in Österreich abgespeichert sind (z.B. Spitäler, Labors). Die e-card ist dabei der Schlüssel: Durch Stecken der e-card in der Ordination können die behandelnden ÄrztInnen für vier Wochen auf alle Befunde der Patienten zugreifen. Apotheken haben nur Zugriff auf die Medikamentenübersicht. Spätestens Ende 2013/Anfang 2014 sollen alle PatientInnen Zugang zu ELGA haben; ab 2015 müssen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen teilnehmen, ab 2016 alle VertragsärztInnen und Apotheken und ab 2017 schließlich die Privatkrankenanstalten.

Im Vordergrund des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates steht dabei die Gewährleistung eines organisationsübergreifenden Informationsflusses von Gesundheitsdaten, wodurch etwa unnötige Medikamentenverschreibungen, Mehrfachbefunde sowie etwaige Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln vermieden werden können. Besonderes Augenmerk wird dabei auf den Ausbau der Bereiche Datenschutz und PatientInnenrechte gelegt, denn die Teilnahme und der Umfang des zulässigen Datenzugriffs können von den Betroffenen selbst festgelegt und die Verwendung der Daten jederzeit nachvollzogen werden.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 27. November 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Friedrich Reisinger.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Efgani Dönmez, PMM, Adelheid Ebner, Gerd Krusche, Mag. Christian Jachs, Friedrich Reisinger, Johanna Köberl und Martina Diesner-Wais.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Friedrich Reisinger gewählt.


Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 27. November 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 11 27

                             Friedrich Reisinger                                                       Martina Diesner-Wais

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende