8823 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Amtshilfegesetz erlassen wird und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Biersteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Finanzstrafgesetz und das Ausfuhrerstattungsgesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2012 - AbgÄG 2012)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat zahlreiche gesetzliche Änderungen zum Ziel.

Insbesondere sind die folgenden Änderungen umfasst:

 

Einkommensteuergesetz 1988:

–      Der Höchstbetrag für die Berücksichtigung von Spenden als Betriebsausgaben/Sonderausgaben wird auf den Gewinn/Gesamtbetrag der Einkünfte des laufenden Jahres bezogen;

–      Spendenbegünstigte Organisationen werden verpflichtet, einem Spender auf dessen Verlangen eine Spendenbestätigung auszustellen;

–      Verluste aus privaten Grundstücksveräußerungen können mit im selben Jahr vorliegenden positiven Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ausgeglichen werden;

–      Der Kinderabsetzbetrag und der Unterhaltsabsetzbetrag wird für Kinder, die sich im Inland, in einem EU/EWR-Staat oder in der Schweiz aufhalten, berücksichtigt.

Umsatzsteuergesetz 1994:

–      Für eine transparentere Rechtslage und zur Vorbeugung gegen Steuerhinterziehung und -umgehung wird für bestimmte Fälle der Normalwert als Steuerbemessungsgrundlage eingeführt.

Glücksspielgesetz:

–      Glücksspielautomaten in Spielbanken werden an neue technische Aufsichtsmöglichkeiten angepasst.

Versicherungssteuergesetz 1953:

–      Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer wird als Bemessungsgrundlage ausschließlich die Leistung des Verbrennungsmotors herangezogen.

 

 

 

Flugabgabegesetz:

–      Der Abflug von Passagieren mit einem staatlichen Luftfahrzeug wird von der Flugabgabepflicht befreit;

–      Der Tarif für Kurzstrecken- und Mittelstreckenflüge wird gesenkt.

Normverbrauchsabgabegesetz 1991:

–      Für Fahrzeuge mit Hybridantrieb wird der Bonus bis 31. Dezember 2014 verlängert.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 27. November 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Zehentner.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Gerd Krusche, Sonja Zwazl und Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Zehentner gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 27. November 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 11 27

                               Robert Zehentner                                                                  Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender