8824 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die Schaffung einer haushaltsrechtlichen Grundlage, um die mit den Verträgen gemäß § 42 Abs. 1 und 2 Bundesbahngesetz verbundenen finanziellen Verpflichtungen umsetzen zu können, zum Ziel.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird daher die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen geschaffen, die auf Basis des Rahmenplans 2012 bis 2017 sowie der vorliegende Entwurf des Rahmenplans 2013-2018 durch Investitionen induzierte Annuitäten über den Zeitraum bis 2067 entstehen und unter Zugrundelegung der aktuellen Zinsprognose dazu ermächtigen, Vorbelastungen in Bezug auf die Annuitäten in Höhe von 30,152 Milliarden Euro in den Finanzjahren 2013 bis 2018 zu begründen.

Weiters erfolgt mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates die Ermächtigung (wie bereits im Bundesgesetz BGBl. I Nr. 45/2012), im Zusammenhang mit den Zuschussverträgen gemäß § 42 Abs. 1 (Betrieb) und Abs. 2 (Instandhaltung) des Bundesbahngesetzes Vorbelastungen für den Zeitraum 2013 bis 2018 in Höhe von 7,597 Milliarden Euro zu begründen. Daraus ergibt sich eine Summe von 37,749 Milliarden Euro. Diese Ermächtigung bezieht sich ausschließlich auf Investitionen, die bis inklusive 2018 realisiert werden. Für Investitionen ab 2019 bedarf es einer neuerlichen gesetzlichen Ermächtigung.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 27. November 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Zehentner.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Franz Perhab, Sonja Zwazl, Michael Lampel, Edgar Mayer, Gerd Krusche und Franz Wenger.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Zehentner gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 27. November 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 11 27

                               Robert Zehentner                                                                  Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender