8833 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes (Bundesverwaltungsgerichtsgesetz - BVwGG)

Das Bundesverwaltungsgericht, das auch die Aufgaben des Asylgerichtshofs übernimmt, wird seinen Sitz in Wien haben sowie über Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz verfügen. Der Präsident, der Vizepräsident und die übrigen RichterInnen werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Regierung ernannt, wobei im Falle des Präsidenten und des Vizepräsidenten ein zwingendes Hearing vor einer Kommission, der unter anderem auch die PräsidentInnen der Höchstgerichte angehören, notwendig ist. Für die sonstigen Mitglieder muss die Regierung einen Dreiervorschlag des Personalsenats des Gerichts einholen. Die Mitglieder des Asylgerichtshofs werden mit 1. Jänner 2014 automatisch zu Mitgliedern des Bundesverwaltungsgerichts, weitere Sonderbestimmungen gibt es für die Mitglieder des Bundesvergabeamtes.

Das Bundesverwaltungsgericht wird durch EinzelrichterInnen entscheiden. Für bestimmte Materien gibt es auch Senatsentscheidungen. Ebenso ist die Einbeziehung fachkundiger LaienrichterInnen – sie werden für jeweils sechs Jahre bestellt und üben ihr Amt ehrenamtlich aus –, sowie der Einsatz von RechtspflegerInnen gestattet. Erkenntnisse und Beschlüsse, die nicht bloß verfahrensleitend sind, sind in anonymisierter Form im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu veröffentlichen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Magnus Brunner.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Hermann Brückl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Magnus Brunner gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 12 18

                            Dr. Magnus Brunner                                                          Georg Keuschnigg

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender