8834 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2011 (III-475-BR/2012 d.B.)

Die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2011 wurden vom Bundeskanzler unter einem vorgelegt.

 

Der Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes gliedert sich wie folgt:

Allgemeine Bemerkungen

Personalverhältnisse im Verwaltungsgerichtshof

Entwicklung des Geschäftsganges im Beobachtungszeitraum 2001-2011

Ausgewählte Entscheidungen

Der Verwaltungsgerichtshof als Gericht der Europäischen Union

Maßnahmen nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen

Büroautomation

Judikaturdokumentation

Veranstaltungen und internationale Kontakte

Geschäftsausweis

 

Der Bericht des Verfassungsgerichtshofes über seine Tätigkeit weist folgende Gliederung auf:

Allgemeines

Personelle Struktur des Verfassungsgerichtshofes

Geschäftsgang

Veranstaltungen und internationale Kontakte

Medienarbeit und Bürgerservice

Statistiken

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat die gegenständlichen Berichte in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Magnus Brunner.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Josef Saller, Franz Wenger und Mag. Gerald Klug.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme der gegenständlichen Berichte zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Magnus Brunner gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlagen am 18. Dezember 2012 den Antrag, die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2011 (III-475-BR/2012 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2012 12 18

                            Dr. Magnus Brunner                                                          Georg Keuschnigg

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender