8834 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2011 (III-475-BR/2012 d.B.)
Die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2011 wurden vom Bundeskanzler unter einem vorgelegt.
Der Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes gliedert sich wie folgt:
Allgemeine Bemerkungen
Personalverhältnisse im Verwaltungsgerichtshof
Entwicklung des Geschäftsganges im Beobachtungszeitraum 2001-2011
Ausgewählte Entscheidungen
Der Verwaltungsgerichtshof als Gericht der Europäischen Union
Maßnahmen nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen
Büroautomation
Judikaturdokumentation
Veranstaltungen und internationale Kontakte
Geschäftsausweis
Der Bericht des Verfassungsgerichtshofes über seine Tätigkeit weist folgende Gliederung auf:
Allgemeines
Personelle Struktur des Verfassungsgerichtshofes
Geschäftsgang
Veranstaltungen und internationale Kontakte
Medienarbeit und Bürgerservice
Statistiken
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat die gegenständlichen Berichte in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Magnus Brunner.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Josef Saller, Franz Wenger und Mag. Gerald Klug.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme der gegenständlichen Berichte zu empfehlen.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Magnus Brunner gewählt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlagen am 18. Dezember 2012 den Antrag, die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2011 (III-475-BR/2012 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.
Wien, 2012 12 18
Dr. Magnus Brunner Georg Keuschnigg
Berichterstatter Vorsitzender