8839 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung des Personenstandswesens (Personenstandsgesetz 2013 – PStG 2013) erlassen sowie das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Meldegesetz 1991 und das Namensänderungsgesetz geändert werden und das Personenstandsgesetz aufgehoben wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass derzeit Personenstandsdaten und Staatsbürgerschaftsdaten über lokale Verarbeitungen (Buchform und elektronisch) geführt und Mitteilungen zwischen den Behörden in Papierform versandt werden.

Durch die mangelnde technische Vernetzung der Behörden hat der Bürger im Personenstandsfall bis zu drei Personenstandsbehörden zu kontaktieren und Urkunden vorzulegen.

Mit dem gegenständlichen Beschluss werden daher Rechtsgrundlagen für ein Zentrales Personenstandsregister (ZPR) und ein Zentrales Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) geschaffen.

Diese dienen der Reduktion von Verwaltungsaufwand und der Effizienzsteigerung im personenstands- und staatsbürgerschaftsrechtlichen Bereich. Weiters wird die Transparenz der Behördenaktivitäten sowie eine bessere Datenqualität gewährleistet.

Dem Bürger soll durch die Umsetzung zentral geführter Register im Sinne des E-Government-Gedankens ermöglicht werden, unabhängig vom Wohnort mit jeder Behörde in Kontakt treten zu können und von einer modernen und effizienteren Verwaltung zu profitieren.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Kainz.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Günther Köberl, Elisabeth Kerschbaum, Inge Posch-Gruska, Johann Ertl, Johann Schweigkofler und Elisabeth Reich.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Kainz gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 12 18

                                Christoph Kainz                                                                   Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender