8845 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung und das Namensänderungsgesetz geändert werden (Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 – KindNamRÄG 2013)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das Kindschaftsrecht des ABGB unter besonderer Wahrung der Interessen minderjähriger Kinder im Bereich der elterlichen Verantwortung, vor allem des Weges von Eltern zur Obsorge, zur Obsorge beider Eltern und zum Kontakt mit dem Kind neu gestaltet wird.

Die Unterscheidung zwischen ehelichen und unehelichen Kindern wird beseitigt und die Anlegung von Mündelgeld im Licht jüngerer Erfahrungen überarbeitet. Auf dem Gebiet des Verfahrensrechtes werden neben der vermehrten Möglichkeit vorläufiger Entscheidungen die neuen Instrumente der Familiengerichtshilfe und des Besuchsmittlers gesetzlich verankert.

Das Namensrecht des ABGB wird flexibler gestaltet, vor allem werden Doppelnamen für Kinder und ganze Familien ermöglicht. Dem Entstehen von Mehrfachnamen und der Inanspruchnahme der verwaltungsbehördlichen Namensänderung wird entgegengewirkt.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Füller.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Füller gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 12 18

                                Christian Füller                                                               Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende