8846 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Bewährungshilfegesetz geändert werden
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Rechtsgrundlage für neue Entwicklungen im Strafvollzug geschaffen und die Bestimmungen des Strafvollzugs an die neuen Fragen und Problembereiche der Gegenwart angepasst.
Im Zusammenhang mit dem Widerruf der bedingten Entlassung aus dem unbedingten Teil einer Freiheitsstrafe und der bedingten Nachsicht des anderen Strafteiles beinhaltet der gegenständliche Beschluss die Behebung eines Redaktionsversehens betreffend die Zuständigkeit.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Füller.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Füller gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 12 18
Christian Füller Monika Kemperle
Berichterstatter Vorsitzende