8854 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden

In der Arbeitswelt ist eine Zunahme psychischer Belastungen und Gefährdungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen, als Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen zu beobachten.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat zum Ziel, durch ergänzende gesetzliche Bestimmungen den Einsatz von Arbeits- und OrganisationspsychologInnen zu forcieren und so Gefahren am Arbeitsplatz wie Isolation, Arbeitsmonotonie oder systematische Überforderungen durch widersprüchliche Arbeitsaufgaben, unangemessene Zeit- und Terminvorgaben und ständige Erreichbarkeit vorzeitig zu erkennen und gezielte Gegenmaßnahmen in die Wege zu leiten.

Darüber hinaus wird der Strafrahmen für die Nichtbefolgung von Auflagen der Arbeitsinspektion um 15 % erhöht. Unternehmen, die sich nicht an bescheidmäßige Vorschreibungen halten, droht demnach im Wiederholungsfall eine Verwaltungsstrafe von bis zu 16.659 €. Im Gegenzug sind die Unternehmen von der Verpflichtung befreit, Kran- und StaplerfahrerInnen in die Liste besonders gefährdeter ArbeitnehmerInnen aufzunehmen. Die Bestimmungen über gefährliche Arbeitsstoffe werden an die neue CLP-Verordnung der EU angelehnt. Schließlich enthält der gegenständliche Beschluss des Nationalrates zahlreiche redaktionelle Bereinigungen.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Efgani Dönmez, PMM und Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Todt gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 12 18

                                  Reinhard Todt                                                                 Mag. Gerald Klug

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender