8856 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, das Ziviltechnikergesetz 1993, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (Pensionsfonds-Überleitungsgesetz – PF-ÜG)

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates erfolgt ein weiterer Schritt zur Harmonisierung des Pensionsrechts.

Die Wohlfahrtseinrichtungen der ZiviltechnikerInnen werden ab 2013 in das Pensionsversicherungssystem der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen übergeführt und im Zuge dessen das Vermögen des Pensionsfonds der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft übertragen sowie der Sterbekassenfonds aufgelöst.

Das Bundesbudget wird dadurch einmalig um rund 215 Mio. € entlastet, mittel- und langfristig kommt es aufgrund einer Finanzlücke im Pensionsfonds der ArchitektInnen und IngenieurskonsulentInnen aber zu finanziellen Belastungen für den Bundeshaushalt.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht weiters vor, eingetragene PartnerInnen von ZiviltechnikerInnen als Familienangehörige zu werten.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Todt gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 12 18

                                  Reinhard Todt                                                                 Mag. Gerald Klug

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender