8859 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Bundesfinanzgericht erlassen wird und die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgabenexekutionsordnung, das Finanzstrafgesetz sowie das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012 - FVwGG 2012)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat zahlreiche gesetzliche Änderungen zum Ziel.

Insbesondere sind die folgenden Änderungen umfasst:

 

Bundesfinanzgerichtsbarkeitsgesetz:

 

-       Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, sieht mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2014 die Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz vor.

-       Nach Art. 129 B-VG in der Fassung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 besteht für den Bund ein als Bundesfinanzgericht zu bezeichnendes Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen.

-       Das zweitinstanzliche Rechtsmittelverfahren für das vom Bund zu vollziehende Abgabenrecht, Zollrecht und Finanzstrafrecht wird derzeit vom unabhängigen Finanzsenat (UFS) wahrgenommen. Durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 tritt ab dem 1. Jänner 2014 das Bundesfinanzgericht an die Stelle des unabhängigen Finanzsenates.

-       Der unabhängige Finanzsenat ist bereits derzeit als unabhängige und weisungsfreie Behörde installiert. Mit der Ablöse durch ein Gericht wird nunmehr der letzte Schritt zum Aufbau einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit auch in Abgabenangelegenheiten des Bundes vollzogen.

-       Die erforderlichen verfahrensrechtlichen Änderungen werden gesondert (insbesondere in der Bundesabgabenordnung, dem Finanzstrafgesetz sowie im Zollrechts-Durchführungsgesetz) vorgenommen.

 

Bundesabgabenordnung:

 

-       Anpassungen an die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Verwaltungsgerichtsbarkeit-Novelle 2012

-       Rechtsbereinigungen

-       Vereinfachungen im Interesse der Verwaltungsökonomie und zur Verfahrensbeschleunigung

-       Anpassungen an die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Verwaltungsgerichtsbarkeit-Novelle 2012

 

Abgabenexekutionsordnung:

 

-       Anpassungen an die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Verwaltungsgerichtsbarkeit-Novelle 2012

 

Finanzstrafgesetz:

 

-       Von den Änderungen durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 ist auch das Finanzstrafgesetz betroffen, wo insbesondere das bisherige administrative Rechtsmittelverfahren durch ein Verwaltungsgerichtsverfahren zu ersetzen ist. Daher sind die Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes betreffend das Rechtsmittelverfahren und sonstige durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 berührte Bestimmungen, anzupassen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum und Mag. Reinhard Pisec, BA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 12 18

                                 Michael Lampel                                                                 Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender