8860 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Bankwesengesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 für die Zwecke der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 über den zeitlichen und administrativen Ablauf und sonstige Aspekte der Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden jene Bestimmungen in das österreichische Recht eingefügt, die notwendig sind, damit die Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 in Österreich wirksam und anwendbar werden kann.

Dementsprechend wird insbesondere eine zuständige Behörde, die an dem in der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 vorgesehenen Aufsichtssystem im Interesse des österreichischen Finanzmarktes mitwirkt und in diesem Zusammenhang die in der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 vorgesehenen aufsichtsrechtlichen Aufgaben und Befugnisse wahrnimmt, benannt.

Überdies werden Vorschriften hinsichtlich des Zugangs zur Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten für die Marktteilnehmer und hinsichtlich der Marktaufsicht des Handels mit Zwei-Tage-Spots auf Emissionszertifikate vorgesehen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 12 18

                                 Michael Lampel                                                                 Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender