8864 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 29. November 2012 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

 

„Die Bundesministerin für Finanzen übernimmt namens des Bundes Haftungen für Rechtsgeschäfte und Rechte für Auslandsgeschäfte.

Das gegenwärtige System der Exportförderung hat sich über Jahrzehnte bewährt und soll daher beibehalten und, wo es geboten erscheint, weiterentwickelt werden. Es ermöglicht die Versicherung von Auslandsgeschäften der österreichischen Wirtschaft sowie von im österreichischen Interesse liegenden Auslandsprojekten. Das Ausfuhrförderungsgesetz leistet einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Exporte und Dienstleistungen, sowie zur Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft durch die Versicherung von Auslands- und Inlandsrisiken.

Die vorliegende Novelle soll die Fortsetzung des bewährten Exportförderungsverfahrens durch Verlängerung der gesetzlichen Ermächtigung zur Übernahme von Haftungen für Rechtsgeschäfte und Rechte um weitere 5 Jahre (bis 2017) sicherstellen, wobei der Haftungsrahmen von EUR 50 Mrd. unverändert beibehalten werden soll.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 12 18

                                 Michael Lampel                                                                 Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender