8865 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Artikel 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 betreffend die steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der "Körperschaften öffentlichen Rechts" geändert wird

Die Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 16. Oktober 2012 im Nationalrat eingebracht.

 

Der auf diesem Antrag basierende Beschluss des Nationalrates betrifft die Klarstellungen bezüglich der steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung der Aufgaben der "Körperschaften öffentlichen Rechts". Demnach werden die Sonderregelungen des Art. 34 § 1 Budgetbegleitgesetz 2001 auch sinngemäß auf alle durch die Rückgängigmachung von Ausgliederungen und Übertragungen unmittelbar veranlassten Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte anzuwenden sein. Für Zwecke der Umsatzsteuer soll dies erst nach Ablauf des Vorsteuerberichtigungszeitraumes gemäß § 12 Abs. 10 und 11 UStG gelten. Darüber hinaus werden diese Vorgänge insoweit nicht der Körperschaftssteuer (Einkommensteuer) unterliegen, als Wirtschaftsgüter dem Beteiligungsverhältnis entsprechend auf eine Körperschaft öffentlichen Rechts rückübertragen. Dabei sind für die rückübertragenen Wirtschaftsgüter die Buchwerte des Rechtsvorgängers fortzuführen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 12 18

                                 Michael Lampel                                                                 Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender