8874 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012 – SVÄG 2012)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates dient großteils der Anpassung an die Rechtsentwicklung innerhalb der Sozialversicherung.

Im Einzelnen sind – auszugsweise – folgende Maßnahmen hervorzuheben:

                         - Entfall des Service-Entgelts für anspruchsberechtigte Angehörige und Vorsehen einer jährlichen Valorisierung;

                         - Vornahme von Änderungen im Bereich der Mitversicherung: Auschluss der Mitversicherungsmöglichkeit für aus der Kammer ausgeschiedene Rechtsanwälte und Ziviltechniker sowie Auschluss der Angehörigeneigenschaft von Kindern, die im Ausland eine Erwerbstätigkeit ausüben, die im Inland zur Versicherungspflicht führt;

                         - Entfall der bisherigen Beschränkungen des Leistungsangebots von Zahnambulatorien;

                         - Erweiterung des Unfallversicherungsschutzes bei Wegunfällen, die sich auf dem Kindergarten- oder Schulweg ereignen;

                         - Entfall der in § 176 Abs. 1 Z 2 ASVG vorgesehen „besonderen rechtlichen Verpflichtung“ und Verankerung einer Subsidiaritätsregelung;

                         - Aktualisierung der Berufskrankheitenliste;

                         - Anpassung des Wochengelds für Selbständige von täglich 26,97 Euro auf 50 Euro;

                         - Vorsehen einer Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit im GSVG samt Aufwandersatz durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Friedrich Reisinger.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Efgani Dönmez, PMM.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Friedrich Reisinger gewählt.


Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 12 18

                             Friedrich Reisinger                                                       Martina Diesner-Wais

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende