8878 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 - ElWOG 2010), BGBl. I Nr. 110/2010, geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beruht auf einem Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz in inhaltlichem Zusammenhang mit dem dort verhandelten Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 - ElWOG 2010), BGBl. I Nr. 110/2010, geändert wird, gestellt hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

Zu § 50:

Neben sprachlichen Klarstellungen, dass das Regulierungskonto – wie bei der Erlassung des ElWOG 2010 beabsichtigt – auch in Bezug auf Systemnutzungstarifverordnungen gemäß dem ElWOG alt Anwendung findet, erfolgt eine Ergänzung der Rechnungslegungsvorschriften von Netzbetreibern, die insbesondere zur Vermeidung einer buchmäßigen Überschuldung aufgrund anhängiger Rechtsverfahren beitragen soll und, analog zu § 42 ÖSG 2012 eine zweifelsfreie Aktivierbarkeit des nicht gedeckten Differenzbetrages und damit den gesicherten Weiterbetrieb des Netzbetriebs ermöglicht. Beispielsweise ist ein verbleibender, nicht durch tatsächliche Erlöse gedeckter Teil der geplanten Erlöse einer Entgeltperiode im Jahresabschluss des Netzbetreibers als Aktivposten anzusetzen und in den nächsten zu erlassenden Systemnutzungsentgelte-Verordnungen über die Entgelte zu erstatten.“

 

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B‑VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dr. Angelika Winzig.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Franz Perhab.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dr. Angelika Winzig gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2012 12 18

                            Dr. Angelika Winzig                                                               Klaus Konrad

                                 Berichterstatterin                                                                  Stv. Vorsitzender