8888 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2013 betreffend ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems, die Sicherung von Kernmaterial und Anlagen und über die Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der friedlichen Verwendung der Atomenergie (Sicherheitskontrollgesetz 2013 – SKG 2013)

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die inländische Rechtslage an die neuen völkerrechtlichen und EU-rechtlichen Bestimmungen angepasst. Es wird damit in erster Linie auf das Zusatzprotokoll zum Sicherheitskontrollabkommen mit der Internationalen Atomenergieorganisation, das vor allem erweiterte Meldepflichten und Überwachungsmechanismen enthält, reagiert.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält unter anderem Regelungen auf den Gebieten:

-       Sicherheitskontrolle zur Überwachung der friedlichen Verwendung von Kernmaterial und relevanter Tätigkeiten,

-       Ausfuhrkontrolle von Kernmaterial und sensiblen Nukleargütern,

-       Sicherung oder Objektschutz von Kernmaterial und Anlagen.

Im Bereich der Sicherheitskontrolle wurden durch ein Zusatzprotokoll zum Sicherheitskontrollabkommen mit der IAEO, erweiterte Kontrollrechte für die Organisation geschaffen. Wesentliche Neuerungen, die dadurch notwendig werden, sind:

-       erweiterte Meldepflichten der einschlägigen Unternehmen und Forschungseinrichtungen, auch über Tätigkeiten, die ohne Kernmaterial durchgeführt werden;

-       Regelung der erweiterten Inspektionsrechte der IAEO;

-       Ausweitung der Regelungen über die Marktbeobachtung und -beratung und über die Überwachung, einschließlich der Bestellung verantwortlicher Beauftragter, von der Ausfuhrkontrolle auf die Sicherheitskontrolle;

-       Anpassung der Verwaltungsstrafbestimmungen an die neuen Meldepflichten.

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Februar 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Perhab.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Franz Perhab gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Februar 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2013 02 05

                                   Franz Perhab                                                                      Klaus Konrad

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender